Skip to Main Content

WhatsApp: Bedeutet die DSGVO das Aus der App?

WhatsApp ist der beliebteste Messenger aller Zeiten, über 80 Prozent der deutschen Internetnutzer verwenden die App regelmäßig. Auch die DSGVO, die Datenschutz-Grundverordnung, dürfte jedem ein Begriff sein – spätestens aufgrund der gefühlten 100 E-Mails, die deswegen zurzeit im eigenen Postfach landen.

Quelle: Statista

Aber was hat das eine mit dem anderen zu tun? Nun, dank der DSGVO, die nach einer etwas längeren Übergangsphase am 25. Mai in Kraft tritt, könnte es einige rechtliche Probleme mit der allseits beliebten Messenger-App geben.

WhatsApp: Wo liegt das Problem?

Fangen wir mit den guten News an: WhatsApp sichert weder die Chats noch die Bilder seiner Nutzer auf ihren Servern. Zudem sind die versandten Nachrichten auch verschlüsselt, was ein weiterer Pluspunkt ist.

Nun zu den schlechten Neuigkeiten: WhatsApp sendet jeden Eintrag, der sich im Adressbuch der Nutzer befindet, auf die Server des Konzerns, welche sich natürlich in den USA befinden. Das wird hauptsächlich deswegen gemacht, um herauszufinden, welcher der Kontakte bereits registriert ist und so dem Nutzer zu sagen: „Hey, XYZ aus deiner Kontaktliste ist bereits bei WhatsApp, den kannst du jetzt ganz einfach kontaktieren!“ Das ist natürlich sehr komfortabel, bedeutet aber auch, dass Leute, die sich niemals bei WhatsApp registriert haben und es vielleicht auch gar nicht wollen, in der Datenbank auf den US-Servern landen.

Das Ding ist, dass dies dank der DSGVO eigentlich gar nicht mehr erlaubt ist. Der Besitzer eines Smartphones müsste theoretisch jeden einzelnen Kontakt seiner Kontaktliste fragen ob es ok ist, dass seine Daten an WhatsApp weitergeleitet und auf den US-Servern gespeichert werden. Das Problem, das hier entsteht, ist ziemlich einfach ersichtlich, oder?

Wird WhatsApp deswegen am Ende des Monats verboten sein?

Zum Glück muss man sich hier eher keine Sorgen machen: Dank Artikel 2 Paragraph 2c der DSGVO findet „diese  Verordnung keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten“. Das bedeutet, dass wenn man WhatsApp rein privat nutzt, alles ok sein sollte. Klasse, oder?

Für kleinere oder größere Unternehmen, die über WhatsApp in Kontakt mit den Kunden stehen, sieht die Sache jedoch schon wieder ganz anders aus. Auch die Nutzung von WhatsApp auf einem Firmenhandy, selbst wenn nur privater Natur, kann zu einem Problem werden. Schließlich können auch hier die Daten von Kunden vermerkt sein und eventuell ist auch so manch ein Kollege nicht glücklich darüber. In so einem Fall müsste der Besitzer des Handys wie oben beschrieben die Erlaubnis eines jeden Kontaktes einholen, etwas, was eher nicht praktikabel ist. Das gleiche gilt übrigens auch für WhatsApp Business, der App die Unternehmen beim Kundenservice helfen soll.

Was kann man tun?

Privatpersonen können so weitermachen wie bisher, es sei denn ihnen gefällt nicht was WhatsApp treibt und sie wollen auf eine andere App, wie zum Beispiel Threema oder Signal,  umsteigen. Das ist aber auch schon alles.

Kleinere oder größere Unternehmen sollten, wenn sie wirklich sichergehen wollen, besser aufhören WhatsApp zu nutzen. Wenn man für die Arbeit auf die Hilfe einer Messenger-App angewiesen ist, gibt es zum Glück auch die oben genannten Alternativen, deren Nutzung nach dem 25. Mai kein Problem darstellen sollte.

Dieser Artikel ist auch verfügbar in: EnglischFranzösischItalienisch

EMEA & APAC Content Manager @ Norton & Avira | Gamer. Geek. Tech addict.