Skip to Main Content

Überwachung am Arbeitsplatz: Was der Chef darf und was nicht

Während der Arbeitszeit einmal kurz bei Facebook vorbeischauen, bei Amazon etwas bestellen oder im Web dem Tagesgeschehen folgen: Wenn Angestellte ihre Arbeit gut erledigen, sollten solche Kleinigkeiten eigentlich kein Thema sein. Außerdem gibt es für die private Nutzung des Firmenrechners normalerweise klare Regeln, die in der Betriebsvereinbarung zu finden sind. Trotzdem kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wir klären die wichtigsten Fragen.

Überwachung in der Firma: Was ist technisch möglich?

Es gibt Programme, die alles protokollieren, was in die PC-Tastatur getippt wird. Dabei machen diese Keylogger keinen Unterschied, ob es sich um eine E-Mail an den Vorstand oder die heimliche Geliebte handelt. Ebenso lassen sich Anmeldedaten samt Passwort abfangen. Keylogger gibt es in verschiedenen Formen. Am bekanntesten sind Software-Keylogger, die sich auf einem PC verbergen und dort die Tastatureingaben belauschen. So ein Programm muss der Arbeitgeber nur installieren und scharfstellen. Daraufhin zeichnet es alle Tastenanschläge auf, protokolliert die Zeit und geöffnete Programme. Zudem erstellt er in regelmäßigen Abständen Bildschirmfotos. Möglich ist auch, das der Start bestimmter Programme, die Eingabe von Schlüsselwörtern oder der Besuch ausgewählter Internetseiten als Auslöser fungiert.  In diesem Fall legen die Überwachungstools auf Wunsch  Protokolle an, die zum Beispiel Informationen über die besuchten Webseiten enthalten und wie lange der Nutzer darauf verweilt. Der Angestellte bekommt von alledem nichts mit. Zudem sind die meisten Unternehmen in der Lage, den Internetverkehr zu überwachen. Dabei können sie sowohl unverschlüsselte als auch verschlüsselte Verbindungen aufbrechen und deren Inhalt komplett mitlesen.

Welche Überwachung ist am Arbeitsplatz erlaubt?

Im Betrieb Big Brother zu spielen, ist für Arbeitgeber zwar technisch einfach, juristisch aber verzwickt: Denn  die Persönlichkeitsrechte von Kollegen und Angestellten sind gut geschützt.  Aus diesem Grund dürfen Überwachungsprogramme oder andere Maßnahmen zur Kontrolle am Arbeitsplatz nur dann zum Einsatz kommen, wenn konkrete Hinweise für eine Straftat vorliegen. Oder es gibt wichtige Gründe für die Überwachung, etwa wertvolle Gegenstände oder die Sicherung von wichtigen Anlagen. Faustregel: Gibt es einen Betriebsrat, muss er zuerst seine Zustimmung geben. Falls nicht, müssen alle Mitarbeiter über die Überwachung informiert werden. Ob und welche Überwachungsmaßnahmen in einem Unternehmen zum Einsatz kommen, darf also kein Geheimnis sein.

Lassen sich Überwachungsprogramme aufspüren?

Es kann natürlich passieren, dass ein Chef auf die Gesetzeslage keinen Wert legt und seine Angestellten heimlich überwacht. Lassen sich in so einem Fall Überwachungsprogramme aufspüren? Schwierig, aber möglich. Folgende Tipps helfen:

  • Virenscan durchführen: Moderne Virenscanner erkennen in der Regel bekannte Keylogger. Verwenden Sie zum Erkennen und Entfernen von Keyloggern beispielsweise Sicherheitssoftware, wie Avira Free Security. Um so ein Programm zu installieren, sind allerdings Administratorenrechte erforderlich.
  • Systemeinstellungen überprüfen: Keylogger benötigen in der Regel Zugriff auf die Eingabehilfen, um die Tastatureingaben zu erfassen.
  • Im Taskmanager nachschauen: Die Tools deaktivieren unter anderem den Windows-Taskmanager oder sind in der Lage ihren Prozess so zu verschleiern, dass dieser im Taskmanager nicht auftaucht. Das ist aber nicht immer so. Ein Blick in den Taskmanager oder den Windows-Explorer kann auch jeden Fall nicht schaden. Vielleicht finden sich hier Hinweise.

Fazit

Überwachung kommen am Arbeitsplatz häufiger zum Einsatz, als die meisten denken. Wer gegen die Betriebsvereinbarung verstößt, kann mit einer Abmahnung rechnen. Deshalb besser Privates nach Feierabend erledigen und im Notfall besser das eigene Smartphone nutzen.