Skip to Main Content

Stalkerware: Spionieren für jedermann

Früher spionierten gehörnte Ehemännern ihren Frauen nach oder engagierten einen Privatdetektiv. Heute gibt es subtilere Methoden, Flirts oder ausgewachsenen Seitensprüngen auf die Schliche zu kommen: Stalkerware.

Der Zweck von Stalkerware besteht darin, alles, was das Opfer tut, aufzuzeichnen und es dann an den Angreifer weiterzuleiten. Dazu muss dieser nur die Stalkerware ins Smartphone des Opfers bekommen. Alles, was er dazu braucht, ist entweder die die PIN zum Entsperren des Smartphones oder bei iPhones die Apple-ID samt Passwort, versprechen die Hersteller. Fortan ist er abhängig von der Stalkerware etwa in der Lage Gespräche abzuhören, WhatsApp sowie Tinder mitzulesen und auf die Fotos und den Standort zuzugreifen.

Offene Aufforderung zu Spionage: Fragwürdige Werbung des Anbieters FlexiSpy.
Offene Aufforderung zu Spionage: Fragwürdige Werbung des Anbieters FlexiSpy.

Stalkerware: Große Nachfrage

Die Nachfrage nach solchen Apps ist erstaunlich groß, schließlich sind die Apps frei erhältlich. Wobei „frei“ nicht falsch verstanden werden sollte, Produkte wie FlexiSpy, PhoneSpector und mSpy gibt es nur teuer im Abo. Die Basis-Tarife bewegen sich um die 30 Euro pro Monat, wer alle Funktionen will, zahlt um die 70 Euro pro Monat.

Teures Vergnügen: Spionieren kostet mindestens knapp 30 Euro pro Monat.
Teures Vergnügen: Spionieren kostet mindestens knapp 30 Euro pro Monat.

Stalkerware: Einsatz nicht immer verboten

Aber ist der Einsatz solcher Spionage-Apps  überhaupt erlaubt? Die erschreckende Antwort: Ja. Dazu greifen die Hersteller zu einem fragwürdigem Trick. Sie preisen die Apps als legale Kinderschutz-Programme für Helikopter-Eltern an. Wie? Ganz einfach: Eigene Kinder (bis 14 Jahre) zu überwachen, ist nicht verboten. Im Kleingedruckten steht dann natürlich ordnungsgemäß, dass die Dienste ansonsten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der überwachten Person zum Einsatz kommen dürfen. Eine rechtliche Grauzone also, schließlich ist der Einsatz von Stalkerware nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich heikel. Denn ohne Zustimmung des Opfers ist das Ausspionieren streng verboten. Wer beim Schnüffeln erwischt wird, kann dafür sogar bis zu zwei Jahre im Knast landen.

Die erbeuteten Infos lassen sich bequem über eine Web-Oberfläche auswerten.
Die erbeuteten Infos lassen sich bequem über eine Web-Oberfläche auswerten.

Stalkerware: So schützen Sie sich

Glücklicherweise ist die Hobby-Spionage nicht ganz so einfach, wie es die Hersteller versprechen. So sind iPhones – wenn die Apple-ID nicht bekannt ist – kaum auszuspionieren. Zumindest dann, wenn diese mit einer aktuellen iOS-Version laufen und nicht „Jailbroken“ sind, also mit einem alternativen Betriebssystem ausgestattet sind. Wer als Android-Nutzer auf Nummer sicher gehen will, sollte vor allem seinen Entsperrcode niemanden verraten sowie ein Virenschutz-Programm installieren. Empfehlenswert ist zum Beispiel Avira Antivirus für Android“.