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Was das Streamen oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Online-Inhalten angeht, hat der Europäische Gerichtshof deutlich gemacht, dass es für ihn keinen Unterschied gibt. Beim Überfliegen des letzten Beschlusses zeigt sich schnell, dass der Gerichtshof keine Unternehmen mag, die Geräte verkaufen, die für einen einfachen Zugang zu zweifelhaften Streaming-Webseiten konfiguriert sind. Beim genaueren Lesen tauchen viele