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Have I bought a stolen smartphone?, Habe ich ein gestohlenes Smartphone gekauft?, Ai-je acheté un smartphone volé ?, Ho acquistato uno smartphone rubato?

Habe ich ein gestohlenes Smartphone gekauft?

Sie sind teilweise wirklich sehr verlockend, die gebrauchten Smartphones auf den diversen Trödel- und Kleinanzeigeplattformen. Allerdings besteht auch immer ein wenig die Gefahr, die sprichwörtliche Katze im Sack zu kaufen. Nicht einfach nur, weil das Smartphone vielleicht einfach defekt sein könnte; auch über das Thema Diebstahl sollte man sich unbedingt Gedanken machen. Gerade wenn der Verkäufer privat ist und keine Dokumente mitliefern kann oder möchte, sollte man hellhörig werden. Allerdings besteht selbst bei gewerblichen Verkäufern eine gewisse Gefahr.

Worauf man beim Kauf achten sollte

Das Offensichtliche zuerst: Der Preis. Wenn der aktuelle Ladenpreis eines Flagship-Smartphones bei weit über 1.000 Euro liegt, wird es sich bei dem Kleinanzeigen-Angebot für 300 Euro höchstwahrscheinlich entweder um eine Fälschung, ein defektes oder ein geklautes Gerät handeln. Gerade Importeure aus China bieten immer wieder täuschend echte Varianten von Apples oder Samsungs neuesten Geräten an. Sobald man so ein Gerät dann in Händen hält heißt es leider: Außen hui, innen pfui, denn sie sind nur optisch nah am Original und anderweitig im besten Fall eher inadäquat, im schlimmsten aber unter Umständen sogar mit Malware beladen.

Der zweite wichtige Punkt sind die Papiere. Jeder gute und ehrenwürdige Verkäufer bietet in der Regel zu seinem Gerät auch die Verpackung, das Ladekabel und spätestens auf Nachfrage eine Rechnung an, wenn das Handy nicht schon uralt ist. Ist das alles nicht vorhanden, sollte man hellhörig werden. Auch auf die Ausrede es sei ein Geschenk gewesen, sollte man sich dann eher nicht einlassen.

Der beste Fall ist natürlich, sich direkt mit dem Verkäufer zu treffen und das Gerät vor dem Kauf zu testen. Funktioniert es einwandfrei und nimmt die eigene SIM-Karte an, ist das Risiko eines Fehlkaufs zumindest schon gemindert.

Die IMEI-Nummer

Jedes Smartphone oder Tablet verfügt über eine eigene Identifikationsnummer, die IMEI (International Mobile Station Equipment Identity). Hierüber kann das Gerät genau zugeordnet werden. Wird es also gestohlen, sollte man der Polizei unbedingt diese Nummer mitteilen. Wenn ein Gerät dann beschlagnahmt oder gefunden wird, wird es immer mit den gemeldeten IMEI-Nummern abgeglichen. Eine Art Datenbank, um als Käufer IMEIs zu prüfen, gibt es allerdings nicht. Beim Kauf sollte trotzdem darauf geachtet werden, dass die IMEI mitgeliefert wird. Bei vielen Smartphones bieten die Hersteller mittlerweile die Möglichkeit, das Gerät als gestohlen zu melden und es aus der Ferne komplett zu löschen. Versucht dann jemand es wieder in Betrieb zunehmen, gleicht das System die IMEI ab und kann das komplette Gerät lahmlegen. Das macht das Handy mehr oder weniger genauso wertvoll wie einen Backstein – einen „Brick“ – denn es ist zu nichts mehr zu gebrauchen.

Die rechtlichen Konsequenzen

Wer wissentlich ein gestohlenes Smartphone kauft, macht sich der Hehlerei strafbar. Hier drohen unter Umständen hohe Geldstrafen.

Auch wer sich dessen nicht bewusst ist, kann durchaus mit Konsequenzen konfrontiert werden. Es kann vorkommen, dass plötzlich die Polizei klingelt und das Smartphone beschlagnahmt. Glück hat hier, wer für den Kauf einen seriösen Händler wie Rebuy oder momox genutzt hat. Hier kann leicht glaubhaft dargelegt werden, dass man als Käufer natürlich nicht davon ausging, dass es sich um Hehlerware handelt. Solche Unternehmen sind dann in der Regel auch kulant bei der Rückerstattung des Kaufpreises.

Anders sieht das alles bei Privatverkäufen aus. Sollte man feststellen, dass ein Gerät gestohlen und dann verkauft wurde, kann man zwar vom Kauf zurücktreten – das gezahlte Geld wiederzuerlangen wird aber eher schwierig. Die Verkäufer solcher Waren sind meist ganz schnell über alle Berge und ohne extremen Aufwand nicht mehr greifbar.

Noch problematischer ist es, wenn man ein gestohlenes Gerät ohne Wissen gekauft hat, und dieses dann weiterverkaufen möchte. Hierbei macht man sich erstmal strafbar. Den Nachweis zu erbringen, dass man sich des Diebstahls nicht bewusst war, wird erheblich schwieriger und man ist erstmal in der Pflicht. Natürlich wird der Käufer sein Geld zurück fordern. Hinzu kommen eventuell noch Anwaltskosten. All diese Forderungen stehen erstmal im Raum und können nur dann verhindert werden, wenn man nachweisen kann, das Gerät selbst gekauft zu haben. Bei einem Kauf im Internet sollte also definitiv dafür gesorgt werden, dass alles Wichtige wie Rechnungen, Nachrichten und Emails aufgehoben werden. Bei einem Barkauf sollte man sich den Ausweis des Verkäufers abfotografieren und den Empfang des Geldes quittieren lassen. All das kann im Ernstfall als Beweismittel sehr nützlich sein.

Es lohnt sich also beim Smartphone Kauf die Augen offen zu halten und bei kleinen Ungereimtheiten besser nicht zuzuschlagen, egal wie gut das Angebot auch sein mag. Oftmals gibt es einen triftigen Grund für den niedrigen Preis, und der muss nicht immer „nur“ ein Defekt sein.

Bei jedem Smartphone-Kauf sollte man sich also folgende Fragen stellen

  • Steht der Preis in einem sinnvollen Verhältnis zum Gerät, dessen Zustand und dem Neupreis?
  • Sind Papiere wie Rechnung, Anleitung und Verpackung vorhanden?
  • Wird Zubehör wie das originale Ladekabel mitgegeben?
  • Will der Käufer nur Bargeld und weigert sich, sich auszuweisen und den Empfang zu quittieren?

Wer diese Regeln beachtet, kann die Gefahr ein gestohlenes Smartphone zu kaufen erheblich mindern.

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