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Frage der Woche: Wie informiere ich die Polizei über Cyber-Attacken?

Frage: „Ich erhielt heute eine verdächtige E-Mail, angeblich von meiner Bank. In der Nachricht befand sich ein Link zu einer Internetseite, auf der ich zur Überprüfung meine Anmeldedaten fürs Online-Banking eintragen sollte. Zum Glück hat mich mein Virenschutzprogramm gewarnt, dass es sich um eine gefährliche Internetseite handelt. Offensichtlich stammt die E-Mail von Betrügern, die auf diese Weise Anmeldedaten abgreifen wollen. Wie kann ich solche Betrugsversuche der Polizei melden?“

Antwort: Solche „Phishing“-Versuche bei einer lokalen Polizeidienststelle zu melden, hat wenig Aussicht auf Erfolg.  Derartige Anzeigen stellen die Beamten in der Regel nach wenigen Wochen ergebnislos ein. Erfolgsversprechender ist, solche Vorfälle gesonderten Abteilungen der Polizei für Internet-Kriminalität zu berichten. Diese auf Cyber-Attacken spezialisierten Abteilungen sind besonders an allen Arten von Internet-Betrug interessiert. Darüber hinaus helfen diese, andere Bürger zu schützen und Cyberhalunken das Handwerk zu legen. Jedes Bundesland verfügt über eine eigene Abteilung für Internet-Delikte. Solange Sie nicht geschädigt worden sind, melden Sie Betrugsversuche über die Online-Wache Ihres Bundeslandes:

Mithilfe der Internet-Wachen übersenden Sie der Polizei unkompliziert Mitteilungen, Hinweise oder Anzeigen zu Straftaten, die kein sofortiges Tätigwerden der Beamten erfordern.

Online-Anzeige erstatten

Auch wenn Sie auf einen Internet-Betrüger hereingefallen und geschädigt worden sind, können Sie über diese Internetseiten Anzeige erstatten. Wichtig dabei ist, dass Sie genau schildern,

  • Was passiert ist
  • Wann es passiert ist (Datum und Uhrzeit)
  • Wo es passiert ist
  • Wer an der Straftat beteiligt war (Opfer, Zeugen und falls bekannt mutmaßlicher Täter)

Wenn möglich, fügen Sie Screenshots, Bilder, E-Mails, Rechnungen und andere Beweise an. Je genauer Ihre Angaben, desto besser die Chancen, dass die Polizei die Betrüger dingfest macht.  Geben Sie zudem stets Ihren vollständigen Namen samt Anschrift und Telefonnummer an, so dass Sie die Polizei Sie bei Rückfragen problemlos erreichen kann.

Über die Internetseiten der Polizei können Sie seit einiger Zeit auch Anzeige erstatten.

Was Sie bei Online-Anzeigen ebenfalls beachten müssen:

  • Strafanzeigen können Sie nicht zurückziehen. Wer eine Straftat vortäuscht oder eine Person zu Unrecht beschuldigt, macht sich unter Umständen selbst strafbar.
  • Wer Strafanzeige erstattet, kann in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren als Zeuge geladen werden.

Die Bearbeitungszeit ist je nach Online-Wache verschieden und zudem abhängig von der derzeitigen Belastung. Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung von Onlineanzeigen in der Regel länger als vier Wochen. In dringenden Fällen kann also eine Anzeige in der nächsten Polizeidienststelle schnellere Erkenntnisse bringen.

Spam-Mails der Polizei Niedersachsen melden

Einen besonderen Service im Bereich Cybercrime zudem die Polizei Niedersachsen. Jeder Internetnutzer – egal aus welchem Bundesland – der auffällige Spam-Mails samt Schädling im Schlepptau bekommt, wird dazu aufgefordert, die Polizei Niedersachsen darüber zu informieren. Das soll der Prävention dienen. Leiten Sie einfach die verdächtige Mail unkommentiert und ohne Veränderungen an die E-Mail-Adresse trojaner@zik-nds.de. Die Polizei Niedersachen antwortet Ihnen anschließend nicht persönlich. Sie erhalten lediglich eine automatisierte Empfangsbestätigung. Alle nötigen Infos finden Sie unter: https://www.polizei-praevention.de/themen-und-tipps/spammails-zur-polizei.html