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Frage der Woche: Ist meine Überwachungskamera verboten?

Frage: Ich habe mir aus den Staaten eine Überwachungskamera mitgebracht, die in einem Radiowecker versteckt ist. Als ich diese einem Nachbarn zeigt, meinte der, solche Produkte wären in Deutschland verboten. Stimmt das, und wenn ja, wieso?

Antwort: Ob Ihr Radiowecker hierzulande illegal ist, hängt von einem entscheidenden Detail ab. Denn tatsächlich sind bestimmte Überwachungskameras hierzulande verboten. Und zwar die Modelle, die sich aus Gründen der Tarnung in Rauchmeldern, Teddys, Lampen oder eben Radioweckern verstecken und aufgezeichnete Bilder per WLAN ins Internet übertragen. Denn das verstößt gegen Paragraph 90 des Telemediengesetzes. Der verbietet die Kombination von verdeckter Überwachungstechnik mit einem Gegenstand des alltäglichen Gebrauchs. Denn die ermögliche das unbemerkte Anfertigen von Aufnahmen ohne das Wissen der abgebildeten Personen. Wer so eine Kamera besitzt, macht sich also strafbar.

Verboten: Als Rauchmelder getarnte Kamera mit Funkübertragung.

Bundesnetzagentur schlägt zu

Da sich auch immer mehr Händler in Deutschland über das Verbot hinwegsetzten, schaltete sich die Bundesnetzagentur ein. Die Behörde ließ unlängst entsprechende Händlerangebote löschen und leitete Verfahren gegen die Käufer ein. Die wurden aufgefordert, gekaufte Exemplare zu vernichten. Als Nachweise dienten etwa Bestätigungsschreiben einer Abfallwirtschaftsstation. Auch Fotos die eindeutig die Zerstörung der Spionagegeräte zeigen, waren als Nachweis der Zerstörung zugelassen. Geld zurück gab es nicht.

Erlaubt: Radiowecker mit eingebauter Überwachungskamera.

Verwirrendes Gesetz

Bei näherer Betrachtung ergibt das Gesetz in der Tat wenig Sinn. So ist die als Teddy getarnte Babycam fürs Schlafzimmer verboten, während als Feuerzeug, USB-Stick oder Kugelschreiber getarnte Mini-Kameras vollkommen legal sind. Der entscheidende Unterschied liegt laut Bundesnetzagentur in einem Detail. Der Täter müsse bei Funkverbindungen bei der Aufnahme von Wort und Bild nicht an den „Tatort“ zurückkehren, wie es etwa bei Kameras der Fall ist, die auf Speicherkarten aufzeichnen. Demnach ist im Rauchmelder versteckte Kamera sauber, wenn sie auf SD-Karte aufzeichnet. Sobald aber ein Funkmodul drinsteckt, muss sie vernichtet werden. Kann man verstehen, muss man aber nicht. Auch das beispielsweise Outdoor-Kameras, etwa im Busch versteckt oder im Tarngehäuse, nicht unter das Gesetz fallen, leuchtet nicht unmittelbar ein. Paragraph 90 des Telemediengesetzes stiftet also mehr Verwirrung, als dass er Bürgern hilft.

 

Dieser Artikel ist auch verfügbar in: Englisch