
Artikel 11 und Artikel 13. Artikel 11 ordnet eine „Linksteuer“ an, nach der selbst für kleinste Ausschnitte journalistischer Online-Inhalte eine Lizenz vom Herausgeber erworben werden muss. Dies beträfe vor allem Unternehmen wie Google, die von anderen geschriebene Artikel verlinken oder zusammenfassen.
Besonders Artikel 13 wird heiß diskutiert, da er Plattformen und Internetdienstanbieter für Verstöße gegen das Urheberrecht durch die User haftbar macht. Um sich zu schützen, müssten Internetdienstanbieter und andere Unternehmen, die „große Mengen“ an von Nutzern hochgeladenen Inhalten hosten, das Nutzerverhalten überwachen und „effektive Technologien“ anwenden, die zur „Nichtverfügbarkeit“ von urheberrechtlich geschützten Werken führen.
Mit den hier rechtssprachlich verklausulierten „effektiven Technologien“ zum Erreichen einer „Nichtverfügbarkeit“ sind verschiedene Algorithmen gemeint, wie sie auch YouTube verwendet, die potenziell urheberrechtlich geschützte Inhalte aufspüren und entfernen. Nennen wir sie Zensurmaschinen.
Außer von beispielsweise Google und Firebox wurde das Vorhaben der EU auch von einer Reihe Internetgrößen wie Tim Berners-Lee, Erfinder des World Wide Webs, Bruce Schneier, Autor und Kryptographieexperte, Guido van Rossum, Gründer und Entwickler der Programmiersprache Python, und vielen anderen scharf kritisiert.
Die individuelle Einstellung zur Reform des EU-Urheberrechts, ob nun für Musik oder Memes, hängt maßgeblich von der eigenen Situation ab. Etablierte Künstler mit urheberrechtlich geschützten Materialien wie Sir Paul McCartney sind für strengere Auflagen. Herausgeber wie Axel Springer unterstützen das Vorhaben der EU aktiv. In Anbetracht der Probleme, mit denen Nachrichtenmedien auf der Grundlage ihres traditionellen Geschäftsmodells weltweit konfrontiert sind, ist ihre Sorge berechtigt. Zudem sollte erwähnt werden, dass Deutschland von allen EU-Ländern am strengsten gegen P2P-Torrentdownloads vorgeht und auch entsprechende Strafen verhängt.
Vervielfältigung, oder auch das Suchen nach Inspiration bei anderen, ist ein wichtiger und absolut üblicher Teil des künstlerischen Schaffensprozesses.
Auch in der Musik hat Vervielfältigung eine lange Geschichte. Antonin Dvorak ließ Volkstanzelemente in seine Symphonie „Aus der neuen Welt“ einfließen und Bela Bartok ließ sich bei seiner „Fingerübung“ für Klavier von Zigeunergeigen inspirieren. Heute ist Vervielfältigung ein wichtiges – wenn auch immer noch umstrittenes – Merkmal des Hip-Hop. Entgegen der landläufigen Meinung gibt es keine klare Regelung, dass das Kopieren von Musiksequenzen unter sieben Sekunden erlaubt ist. Der Rapper Vanilla Ice geriet in Schwierigkeiten, nachdem er den Basslauf von Queens „Under Pressure“ für seinen Song „Ice Ice Baby“ abgekupfert hatte.
Auch bei Memes und Parodievideos spielt das Kopieren von Inhalten eine tragende Rolle. Stellen Sie sich mal vor, wie langweilig das Leben im Netz wäre, wenn neue Memes nur nach Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers geteilt werden dürften. Die von der EU-Reform ausgehende Gefahr, dass Internetdienstanbieter präventiv urheberrechtlich geschützte Inhalte herausfiltern, ist für Fürsprecher des freien Internets eine große Beunruhigung.
Das Streben nach einem digitalen Binnenmarkt hat für viele Verbraucher Vorteile gebracht, insbesondere das Ende der Roaminggebühren auf Reisen innerhalb der EU. Nichtsdestotrotz wird der Gesetzesentwurf größtenteils als Rückschritt empfunden. Die Abstimmung im Juli war nur der Anfang. Wie die Europapolitikerin Julia Reda sagt, „Jede Stimme zählt.„. Jede Art von Einsatz ebenfalls. Es bleibt also spannend. Wir halten Sie auf dem Laufenden.