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Frage: „Ich mache gerne Aufnahmen von meinen Kindern bei Fußballspielen im Verein. Darf ich das überhaupt noch, oder macht mir die DSGVO einen Strich durch die Rechnung?“ Antwort: Diese Frage ist in der Tat nicht ganz so einfach zu beantworten, denn abgebildete Personen sind sowohl durch die DVGVO als auch durch das KUG (Gesetz betreffend