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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
– Österreich –
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I. Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens (Avira Handels- und Vertriebs GmbH & Co KG, Firmensitz Innsbruck, im folgenden „wir“ oder „Avira“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Vertragspartner (im folgenden Kunde genannt) werden nicht anerkannt, es sei denn, es liegt die ausdrückliche schriftliche Zustimmung zu deren Inkraftsetzung vor. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung für dieses und auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien, dies unter Berücksichtigung jeweiligen Lizenzbedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Ware oder Leistung vom Kunden anerkannt werden. Nebenabreden und Änderungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung seitens der Geschäftsführung der Avira GmbH.
II. Vertragsabschluss
Angebote von Avira sind freibleibend. Eine Bestellung des Kunden ist für diesen auch ohne ausdrückliche Annahmeerklärung von Avira verbindlich. Die vollständige oder teilweise Ablehnung sowie Teillieferungen bleiben vorbehalten. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir die schriftliche Auftragsbestätigung versendet haben oder die Lieferung tatsächlich durchführen. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung (auch per Telefax/Email möglich).
III. Nutzungsrechte
Avira überträgt Rechte an dem von Avira geschaffenen geistigen Eigentum nach Erhalt des vereinbarten Entgelts nur in dem Umfang, in dem dies erforderlich ist, um den Vertragszweck zu erreichen. Jede Einräumung von Befugnissen oder Rechten gilt lediglich als Einräumung einer beschränkten Werknutzungsbewilligung und nicht als Übertragung eines Werknutzungsrechtes, während das Eigentumsrecht an den Programmen bzw. Software selbst bei Avira verbleibt. Avira hält das ausschließliche Recht von ihr entwickeltes geistiges Eigentum weltweit im eigenen Nahmen auf jede erdenkliche Weise zu schützen und sämtliche so entstandenen Rechte zu nützen.
IV. Reproduktion und Weitergabe
- Alle Softwareprogramme werden nur unter der Bedingung überlassen, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsverbindlich anerkennt.
- Die Nutzung eines Programms darf auf je einem Computersystem (eine Installation) entsprechend der lizenzierten Zahl der PCs erfolgen.
- Eine Reproduktion der Programme, ganz oder auszugsweise, auf gleiche oder andere Träger ist dem Nutzungsberechtigten nicht gestattet. Ausgenommen sind Reproduktionen, welche der Nutzungsberechtigte zu Datensicherungszwecken für sich selbst anfertigt, sofern dies der Hersteller der Programme ausdrücklich in seinen Lizenzbedingungen gestattet. Diese Reproduktionen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie dürfen vom Nutzungsberechtigten nur dann verwendet werden, wenn das Original durch Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist.
- Der Nutzungsberechtigte verpflichtet sich, die Programme der Avira GmbH und die Originaldatenträger und/oder etwaige Sicherungskopien Dritten weder weiterzugeben noch in irgendeiner anderen Form zugänglich zu machen. Ausgeschlossen ist auch die Reproduktion des Programms ganz oder auszugsweise zum Zwecke der gleichzeitigen mehrfachen Verwendung auf mehreren Computersystemen. Eine Verletzung dieser Bestimmungen zu Reproduktion und Weitergabe berechtigt die Avira vom Erwerber eine Konventionalstrafe von Euro 5.000,- für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu fordern. Alle weiteren, insbesondere auch urheberrechtlichen Ansprüche und Schadensersatzansprüche gegen den Erwerber bleiben davon unberührt. Auf die mögliche Strafbarkeit der vorerwähnten Handlungen wird ausdrücklich hingewiesen. 5. Für die Programmhandbücher und andere Unterlagen gelten die Bestimmungen bezüglich Reproduktion und Weitergabe sinngemäß, einschließlich der Konventionalstrafe entsprechend.
V. Besondere Bestimmungen für Wiederverkäufer
- Ist die Überlassung an den Kunden ausdrücklich zum Zwecke des Wiederverkaufs erfolgt, ist der Kunde zur Weitergabe des Nutzungsrechts an einen Dritten berechtigt. Beim Wiederverkauf sind die vom Software-Hersteller ausgegebenen Seriennummern, soweit sie auf den Begleitunterlagen der Avira GmbH vermerkt sind, auf der Rechnung anzugeben.
- Dem Wiederverkäufer ist es nicht gestattet, das Programm, Handbücher etc. ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, auch nicht zum Zwecke der Datensicherung.
- Eine Verletzung dieser Bestimmungen berechtigt die Avira GmbH, vom Wiederverkäufer eine Konventionalstrafe von Euro 50.000,- für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu fordern.
VI. Lieferung
- Für den Inhalt der Lieferverpflichtung sind ausschließlich die von Avira erteilte Auftragsbestätigung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweiligen Lizenzbedingungen maßgebend. Avira ist zu Teillieferungen berechtigt.
- Abweichungen der gelieferten Ware und Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind und die vertraglich vorausgesetzten wesentlichen Leistungen des bestellten Programms in vollem Umfang erfüllt werden. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.
- Wird die bestellte Ware im Lieferprogramm des Herstellers durch eine neue Ware ersetzt, die sämtliche im Vertrag vorausgesetzten Eigenschaften genauso gut oder besser erbringt, ist Avira berechtigt, anstelle der bestellten Ware die neue Ware zu liefern. Avira kann in diesem Fall den Preis des neuen Produktes verrechnen. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 10 % kann der Kunde das aus der Bestellung resultierende Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung zu dem Zeitpunkt kündigen, ab dem die Preiserhöhung gelten soll. Voraussetzung hierfür ist die Rückmittlung des physischen Produktes in unbeschädigter Verpackung.
- Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung an den Kunden über.
- Transportschäden und –verluste sind vom ausführenden Transportunternehmen zu bestätigen.
- Lieferungen erfolgen ab Lager/Werk am Versandort. Avira hält sich die Wahl des Versandortes vor. Ohne abweichende schriftliche Vereinbarung hierzu befindet sich dieser in der Europäischen Union.
- Sofern Lieferungen nicht in physischer Form, sondern durch Datenübertragung (z. B. Email, Download etc.) erfolgen, ist eine Retournierung der Ware bzw. Stornierung des Vertrages jedenfalls ausgeschlossen. Für allfällige Übertragungsprobleme die sich außerhalb der Einwirkungssphäre von Avira ergeben ist Avira nicht verantwortlich, vielmehr erfolgt der Download auf Gefahr des Kunden, dies in sinngemäßer Anwendung obiger Ausführungen zum Transport.
VII. Preise und Zahlungsbedingungen
- Unsere Preise verstehen sich, sofern nichts anderes spezifiziert, ohne Umsatzsteuer netto Kassa. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Kunden.
- Zahlungen sind sofort ohne Abzug fällig. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen und auch nur unter der Voraussetzung, dass sie für uns kosten- und spesenfrei sind.
VIII. Verzug/Leistungsstörungen durch Avira
- Verzögert sich eine Lieferung über den von Avira zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Kunden gesetzten angemessenen – mindestens 3wöchigen - Frist geltend gemacht werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass sein Interesse wegen der Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist, diesfalls muss jedoch sein spezielles Interesse zum Vertragsinhalt geworden und sohin Avira bei Vertragsannahme bekannt sein. Kommt die Avira GmbH mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung für die Avira GmbH unmöglich, so ist der Ersatz eines mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit nicht Verzug oder Unmöglichkeit auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung von Avira oder auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch Avira beruhen. Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich von Avira liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, höherer Gewalt, Beförderungs- oder Betriebssperre, ist Avira berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt.
- Ist Avira bzw. der Lizenzgeber nicht mehr gewillt oder in der Lage, seinen Updateservice aufrechtzuerhalten, wird er dies dem Kunden mitteilen. In diesem Fall wird er dem Kunden eine Rückerstattung des zeitanteilig noch nicht verbrauchten Update-Entgelts gewähren. Weitere Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
IX. Verzug des Kunden
- Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist die Avira GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu verrechnen.
- Bei Zahlungsverzug oder –unfähigkeit werden sämtliche Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig. Gleiches gilt wenn in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung eintritt, bei ganzer oder teilweiser Veräußerung des Unternehmens oder bei Änderung der Rechtsform.
- Verweigert der Kunde die Annahme, so wird er vorleistungspflichtig und der Kaufpreis zur sofortigen Zahlung fällig.
- Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Wird bei Zahlungsverzug des Kunden ein Inkassobüro/ Detektivbüro/Rechtsanwalt mit dem Forderungseinzug beauftragt, so hat der Kunde die aus dieser Beauftragung entstehenden Kosten zu tragen.
- Für jede Mahnung wird eine pauschale Gebühr von Euro 5,- erhoben, mit Ausnahme der Erstmahnung.
X. Garantieleistung
- Der Kunde verpflichtet sich, die von der Avira GmbH gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von 3 Tagen gegenüber Avira in Schriftform anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Kunden, es sei denn, der Mangel war bei Untersuchung innerhalb der Frist nicht erkennbar oder –bei der Überlassung an Konsumenten – nicht offensichtlich.
- Avira verpflichtet sich, im ersten Jahr nach Auslieferung der Programme Fehler des Trägermateriales selbst durch Austausch auf eigene Kosten zu beheben.
- Die Haftung von Avira für Schäden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung eines Programms entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung oder die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch Avira zurückzuführen. Der Kunde ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz der Programme in seinem EDV-System und für die Datensicherung. Jedenfalls ist der Kunde zur regelmäßigen Datensicherung verpflichtet.
- Gewährleistung wird nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Ersatzlieferung, Wandlung oder Minderung geleistet. Ein weitergehender Anspruch des Kunden auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung oder die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten von Avira zurückzuführen.
XI. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsabtretung
- Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Avira und kann bei Verzug wie obgenannt rückgefordert werden. Auch nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an der Software bzw. Daten jedoch kein Eigentum sondern nur eine Werknutzungsbewilligung, siehe hierzu Punkt Nutzungsrechte. Der Kunde ist berechtigt, die Ware zu verarbeiten und zu veräußern soweit dies in Einklang mit den für ihn gültigen Lizenzbestimmungen steht. Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Überlassung der Ware im Tauschweg sind dem Kunden nicht gestattet. Avira und der Kunde sind sich darüber einig, dass das Verarbeitereigentum welches an den neuen Gegenständen für den Kunden entstehen könnte, mit seiner Entstehung auf Avira übergeht. Die Übergabe wird durch die Vereinbarung ersetzt, dass der Kunde die neuen Gegenstände für die Avira GmbH unentgeltlich verwahrt.
- Veräußert der Kunde von Avira bezogene Ware, bevor er selbst den Preis gegenüber Avira beglichen hat, so sind der Kunde und Avira darüber einig, dass die aus der Weiterüberlassung entspringenden Forderungen mit ihrem Entstehen an Avira zur Sicherung von deren Preis abgetreten sind. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an die Avira abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Avira ist berechtigt, die Abtretung offen zu legen oder vom Kunden die Anzeige der Abtretung an den Schuldner zu verlangen.
XII. Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von der Avira automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich einverstanden, dass er in periodischen Zeiträumen von Avira über allfällige Preisänderungen, Produktneuheiten und dergleichen via Telefax, Email oder Post informiert wird und akzeptiert ausdrücklich allfällige Werbezusendungen.
XIII. Sonstige Bestimmungen
- Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen und Gerichtsstand ist Innsbruck-Österreich, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Die Rechtsbeziehung zwischen Avira und dem Kunden unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- 3. Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
- Alle Waren werden für den Verbleib im Bestimmungsland überlassen und dürfen aus dem Bestimmungsland nicht exportiert werden, sofern die jeweiligen Exportbestimmungen der einzelnen Herstellerländer hierzu Beschränkungen auferlegen.
Verbraucherinformationen zum Widerrufsrecht
Das Gesetz sieht bei Verträgen, die Verbraucher mit einem Unternehmer schließen, in bestimmten Fällen ein ein- bis zweiwöchiges Widerrufsrecht vor. Dieses Recht steht Ihnen als Verbraucher insbesondere in folgenden Fällen zu:
- Bei einem sogenannten Fernabsatzvertrag – dies ist ein Vertrag, der unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt, also z. B. per Telefon, Email oder Briefverkehr. Der Erwerb unserer Software, einschließlich der ggf. miterworbenen Updateberechtigung für das erste Jahr der Nutzung, auf einem dieser Wege stellt deshalb einen solchen Fernabsatzvertrag dar. Bitte beachten Sie, dass ein Widerrufsrecht bei Software, die von Ihnen entsiegelt wurde (Siegel aufgebrochen bzw. Hülle entfernt), nicht besteht, ferner nicht bei Produkten, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden (z. B. individuelle Spezialprogrammierungen). Sie können ebenfalls nicht widerrufen, wenn Ihnen die vertragliche Ware bzw. Leistung online (z.B. Software zum Download oder per Email-Versand) übermittelt wurde.
- Bei einem sogenannten Ratenlieferungsvertrag – dies ist ein Vertrag, der eine regelmäßige Lieferung gleichartiger Waren zum Gegenstand hat. Die Teilnahme an unserem Update-Abonnement-Service, mit der Sie die Aktualisierung Ihrer Software auch nach Anlauf des ersten Nutzungsjahres sicherstellen, stellt einen solchen Ratenlieferungsvertrag dar. Sie können als Verbraucher sowohl ihre Warenbestellung als auch das Abonnement unseres Updateservice innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung in Textform – also z. B. per Brief, Fax oder auf einem sonstigen dauerhaften Datenträger – ohne Angabe von Gründen widerrufen. Statt eines Schreibens können Sie uns auch die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Warenzugang an folgende Adresse zurücksenden:
Avira Handels- und Vertriebs GmbH & Co KG
Eduard-Bodem-Gasse 1
A-6020 Innsbruck
Zur Fristwahrung genügt jeweils die rechtzeitige Absendung. Unfrei an uns eingesandte Rücksendungen können wir leider nicht annehmen. Wir erstatten Ihnen nach Eingang der Ware umgehend den Kaufpreis und die Rücksendekosten auf Ihr angegebenes Konto. Wir behalten uns ausdrücklich vor, die Rücksendekosten bei einem Bestellwert unter 40,00 Euro nicht zu erstatten, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware.
Avira Handels- und Vertriebs GmbH & Co KG
Eduard-Bodem-Gasse 1 | A-6020 Innsbruck
Telefon: +43 (0) 512-362 986
Telefax: +43 (0) 512-363.914
Email:
Internet: http://www.avira.com
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